Arbeitsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beschreibt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist dabei stark vom Wandel der Rechtsprechung geprägt. Dabei unterscheidet man zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

Im Bereich des Individualarbeitsrechts werden die Beziehungen und Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert. Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Abmahnung
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Urlaubsansprüche
  • Entgeltfortzahlung
  • Befristung und Teilzeit

Kollektivarbeitsrecht

Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts werden Aspekte wie die betriebliche Mitbestimmung sowie Themen des Arbeitskampf-, Tarif- und Koalitionsrechts behandelt. Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:

  • Mitbestimmungsrechte
  • Betriebsrat
  • Tarifrecht
  • Streikrecht

Vereinbaren Sie einen Termin! Wir beraten Sie gerne.

Lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation rechtssicher prüfen – bevor Fristen verstreichen.