Das Arbeitsrecht beschreibt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist dabei stark vom Wandel der Rechtsprechung geprägt. Dabei unterscheidet man zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts werden die Beziehungen und Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert. Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:
Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts werden Aspekte wie die betriebliche Mitbestimmung sowie Themen des Arbeitskampf-, Tarif- und Koalitionsrechts behandelt. Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:
Vereinbaren Sie einen Termin! Wir beraten Sie gerne.
Lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation rechtssicher prüfen – bevor Fristen verstreichen.