Allgemeines Zivilrecht

Ihr Rechtsanwalt für allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen und bildet einen zentralen Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Es ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und umfasst eine Vielzahl alltäglicher Lebensbereiche – von Verträgen über Schadensersatz bis hin zu familien- und erbrechtlichen Fragestellungen.

Ein grundlegendes Prinzip des Zivilrechts ist die sogenannte Privatautonomie. Sie beschreibt das Recht jeder Person, ihre rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich zu regeln, beispielsweise durch den Abschluss von Verträgen. Gleichzeitig unterliegt diese Freiheit gesetzlichen Grenzen, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Rechte Dritter dienen.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen wesentlichen Bereichen des Zivilrechts, unter anderem im:

  • Vertragsrecht (z. B. Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen)
  • Schadensersatzrecht und Deliktsrecht
  • Kaufrecht und Gewährleistungsrecht
  • Eigentums- und Besitzrecht
  • Schuldrechtlichen Ansprüchen
  • erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragestellungen mit zivilrechtlichem Bezug

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertretung als auch die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche, transparente und lösungsorientierte Beratung, die sich an Ihren individuellen Interessen orientiert.

Ob Streitigkeiten aus Verträgen, Forderungen, Schadensersatzansprüche oder allgemeine zivilrechtliche Konflikte – wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Strategie.

Wir setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche konsequent und rechtssicher durch.