Arbeitsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beschreibt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist dabei stark im Wandel der Rechtsprechung geprägt.

Dabei unterscheidet man zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

 

Individualarbeitsrecht

Im Bereich des Individualarbeitsrechts werden die Beziehungen und Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert.

Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:

  • Kündigung,
  • Abmahnung,
  • allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz,
  • Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Mehrstunden,
  • Urlaubsansprüche,
  • Entgeltfortzahlung,
  • Teilzeitbefristung,
  • und vieles mehr.

Kollektivarbeitsrecht

Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts werden Aspekte wie die betriebliche Mitbestimmung sowie Themen des Arbeitskampf-, Tarif- und Koalitionsrechts behandelt.

Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:

  • Mitbestimmungsrechte
  • Fragen rund um den Betriebsrat
  • Streikrecht
  • und vieles mehr.

 

Vereinbaren Sie einen Termin! Wir beraten Sie gerne.