Das Arbeitsrecht beschreibt alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist dabei stark im Wandel der Rechtsprechung geprägt.
Dabei unterscheidet man zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts werden die Beziehungen und Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert.
Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:
Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts werden Aspekte wie die betriebliche Mitbestimmung sowie Themen des Arbeitskampf-, Tarif- und Koalitionsrechts behandelt.
Dazu gehören rechtliche Aspekte wie:
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