Rettungsdienstrecht

Ihr Rechtsanwalt für Rettungsdienstrecht

Der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst ist ein zentraler Bestandteil der Gefahrenabwehr und des Gesundheitssystems. Er dient dem Schutz von Leben und Gesundheit und unterliegt zugleich komplexen landesrechtlichen Regelungen, die überwiegend dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind. Dabei geht es insbesondere um die Organisation, Durchführung und rechtssichere Ausgestaltung rettungsdienstlicher Leistungen sowie um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr.

Rechtsanwalt Stefan Schleyer verbindet juristische Fachkenntnis mit praktischer Erfahrung im Rettungsdienst als Rettungssanitäter und ist zudem als Honorardozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen tätig, unter anderem in der Ausbildung von Notfallsanitätern, Pflegekräften und Einsatzpersonal. Dadurch ist eine praxisnahe und branchenspezifische Beratung möglich.

Wir beraten insbesondere:

  • Träger und Organisationen des Rettungsdienstes
  • private Rettungsdienstunternehmen und deren Verbände
  • Leitstellen sowie ärztliche Leitungen und Notärzte
  • Mitarbeitende im Rettungsdienst und im Pflegebereich

Unsere Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung bei Planung, Organisation und Strukturfragen unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Besonderheiten des Rettungsdienstes. Darüber hinaus unterstützen wir bei spezialisierten Fragestellungen, insbesondere im Medizinprodukterecht, im Datenschutz im Rettungsdienst (z. B. Telenotarzt und Leitstelle) sowie bei rechtlichen Fragen im beruflichen Einsatzalltag.

Ergänzend bieten wir auch Schulungen und Vorträge zu diesen Themen an. Fragen sie hierfür gerne unverbindlich an.

Auch Einsatzkräfte beraten wir in individuellen rechtlichen Angelegenheiten, etwa bei arbeitsrechtlichen oder dienstbezogenen Fragestellungen.

Wir stehen Ihnen mit einer praxisnahen, diskreten und lösungsorientierten Beratung im Rettungsdienstrecht zur Seite.

Sichern Sie sich spezialisierte Beratung für Rettungsdienst, Leitstellen und Trägerorganisationen.