Rettungsdienstrecht

Ihr Rechtsanwalt für Rettungsdienstrecht

Der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst ist mehr als nur eine Reaktion auf Notfälle; er ist ein Symbol für die kollektive Verantwortung einer Gesellschaft, ihre Bürger zu schützen.

Durch eine Kombination aus Fachwissen, Ethik und öffentlicher Finanzierung wird sichergestellt, dass jeder Bürger, unabhängig von seiner sozialen oder wirtschaftlichen Stellung, Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Notfallversorgung hat.

Damit spielt der Rettungsdienst eine essenzielle Rolle im Gesundheitssystem.

Das Recht im Rettungsdienst ist dem nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrrecht auf Länderebene zuzuordnen und damit überwiegend dem Verwaltungsrecht. Es umfasst die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen und damit das Recht der öffentlichen Sicherheit.

Als Honorardozent an der Berufsfachschule für Notfallsanitäter in Bayreuth, der Berufsfachschule für Pflege und Pflegefachhilfe in Bayreuth, dem Kompetenzzentrum des BRK in Bayreuth und den Experten für Kommunikation und Gesprächsführung in außergewöhnlichen Situationen bei notruftraining.com, schult unser Rechtsanwalt und Rettungssanitäter Stefan Schleyer unsere Lebensretter von morgen – egal ob im Rettungsdienst, den Integrierten Leitstellen oder den Pflegekräften in Krankenhäusern oder sonstigen Pflegeeinrichtungen.

Wir beraten überdies nicht nur die Träger sowie private Unternehmen und deren Verbände bei Planung, Gestaltung und Organisation unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Besonderheiten.

Wir beraten Sie insbesondere auch im

• Medizinprodukterecht
• Datenschutzrecht im Rettungsdienst : beispielsweise Telenotarzt und Leitstelle
• Beratung Ärztlicher Leiter, Leitender Notärzte und Notärzte
• Schulungen und Vorträge

Wir stehen unseren angestellten Lebensrettern auch in allen anderen rechtlichen Belangen, wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne!