Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Werden Sie in einem Strafverfahren beschuldigt, sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger konsultieren – idealerweise bereits bei Bekanntwerden von Ermittlungen oder vor einer polizeilichen Vorladung.

Eine effektive Verteidigung ist nur möglich, wenn sie rechtzeitig beginnt.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Delikte gegen Leben und körperliche Unversehrthei

Verhalten bei strafrechtlichen Vorwürfen

Stehen Sie im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben? Wurden Ermittlungen gegen Sie eingeleitet oder haben Sie eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?

  1. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht von Ihren Emotionen überwältigen.
  2. Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, ist höchste Vorsicht geboten. Sie sind niemals verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, auch wenn dies anders klingen mag.
  3. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen lediglich Ihre Personalien korrekt angeben.
  4. Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam den besten Verteidigungsplan für Sie erstellen können.

Was tun bei einer Wohnungsdurchsuchung?

Eine Wohnungsdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in Ihre grundrechtlich geschützte Privatsphäre dar. In der Regel erfolgt sie auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. In Ausnahmefällen (z. B. bei Gefahr im Verzug) kann sie auch ohne vorherige richterliche Anordnung durchgeführt werden.

Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Ruhe bewahren. Bleiben Sie besonnen und vermeiden Sie unüberlegte Handlungen oder emotionale Reaktionen.
  2. Keinen Widerstand leisten. Leisten Sie keinesfalls körperlichen oder aktiven Widerstand gegen die eingesetzten Beamten. Andernfalls droht ein weiteres Strafverfahren, insbesondere wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
  3. Durchsuchungsbeschluss vorzeigen lassen. Lassen Sie sich – sofern vorhanden – den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder vorzeigen. Prüfen Sie, welche Räume und welche Gegenstände konkret von der Durchsuchung umfasst sind.
  4. Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Kontaktieren Sie uns sofort. Ein Rechtsanwalt kann – soweit zeitlich möglich – zur Durchsuchung hinzukommen und später die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen. Hierüber müssen sie auch von den Ermittlungsbeamten belehrt werden.
  5. Keine Angaben zur Sache machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Lediglich Ihre Personalien müssen Sie korrekt angeben.
  6. Widerspruch gegen Sicherstellungen erklären. Sie können die Mitnahme von Gegenständen in der Regel nicht verhindern. Erklären Sie jedoch ausdrücklich Widerspruch gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme. Dies erleichtert eine spätere gerichtliche Überprüfung.
  7. Protokoll und Unterlagen aushändigen lassen. Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll sowie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen. Sie sind nicht verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben. Eine Unterschrift ist rechtlich nicht erforderlich und bringt Ihnen keinen Vorteil. Wir raten deswegen das Dokument nicht zu signieren.

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist entscheidend, um mögliche Verfahrensfehler aufzudecken und Ihre Rechte effektiv zu schützen. Kontaktieren Sie uns umgehend – wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

Kontaktieren Sie uns sofort – eine frühzeitige Strafverteidigung ist entscheidend.