Werden Sie in einem Strafverfahren beschuldigt, sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger konsultieren – idealerweise bereits bei Bekanntwerden von Ermittlungen oder vor einer polizeilichen Vorladung.
Eine effektive Verteidigung ist nur möglich, wenn sie rechtzeitig beginnt.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem:
Stehen Sie im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben? Wurden Ermittlungen gegen Sie eingeleitet oder haben Sie eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
Eine Wohnungsdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in Ihre grundrechtlich geschützte Privatsphäre dar. In der Regel erfolgt sie auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. In Ausnahmefällen (z. B. bei Gefahr im Verzug) kann sie auch ohne vorherige richterliche Anordnung durchgeführt werden.
Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, sollten Sie Folgendes beachten:
Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist entscheidend, um mögliche Verfahrensfehler aufzudecken und Ihre Rechte effektiv zu schützen. Kontaktieren Sie uns umgehend – wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.
Kontaktieren Sie uns sofort – eine frühzeitige Strafverteidigung ist entscheidend.