Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Falls Sie in einem Strafverfahren beschuldigt werden, ist es ratsam, umgehend einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Dabei ist es am besten, den Strafverteidiger bereits dann zu konsultieren, wenn Sie von Ermittlungen gegen Sie erfahren sollten oder einer polizeilichen Vorladung folge leisten sollen. Eine effektive Strafverteidigung kann nur rechtzeitig erfolgen.

Stehen Sie im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben? Wurden Ermittlungen gegen Sie eingeleitet oder haben Sie eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?

Hier sind unsere essenziellen Ratschläge:

  1. Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht von Ihren Emotionen überwältigen.
  2. Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, ist höchste Vorsicht geboten. Sie sind niemals verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, auch wenn dies anders klingen mag.
  3. Nutzen Sie Ihr Recht, keine Aussage zur Sache zu tätigen. Beim Vorwurf einer Straftat müssen Sie keine Sachaussage tätigen. Lediglich Daten zu Ihrer Person sollten und müssen Sie korrekt angeben.
  4. Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam den besten Verteidigungsplan für Sie erstellen und im Idealfall einen Freispruch erreichen können.

Was tun bei einer Wohnungsdurchsuchung?

Oft suchen Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung nach Beweismitteln für ein Strafverfahren gegen Sie. Für diese Durchsuchung wird normalerweise ein Durchsuchungsbeschluss benötigt. Während eine Wohnungsdurchsuchung Sie in Ihren verfassungsrechtlich garantierten Rechten persönlich stark beeinträchtigen kann, kann die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume berufliche Komplikationen verursachen. Es könnte sogar dazu führen, dass Ihr Betrieb vorübergehend stillsteht.

Obwohl eine Wohnungsdurchsuchung beunruhigend und belastend sein kann, ist es essentiell, in dieser Situation ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln.

Hier unsere essenziellen Ratschläge:

  1. In der Ruhe liegt die Kraft. Obwohl eine Wohnungsdurchsuchung beunruhigend und belastend sein kann, ist es essentiell, in dieser Situation ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln.
  2. Kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte! Anderenfalls riskieren Sie ein zusätzliches Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Sollten Sie in die Situation geraten, Ihr Recht bei der Wohnungsdurchsuchung einmal nicht durchsetzen zu können, so bleiben Sie dennoch ruhig und leisten keinen Widerstand.
  3. SOFORT Verteidiger kontaktieren. Kontaktieren Sie uns unverzüglich, sobald Sie von der Durchsuchung Kenntnis erlangen.  Ein Strafverteidiger kann der Durchsuchung beiwohnen, um im späteren Verfahren diese angreifen zu können. Dies ist Ihr gutes Recht. Hierüber müssen sie auch von den Ermittlungsbeamten belehrt werden.
  4. Keine Sachaussage gegenüber den Beamten.
  5. Notizen von der Durchsuchung und dessen Ablauf anfertigen. Um Ihrem Strafverteidiger die bestmögliche Verteidigung zu ermöglichen, dokumentieren Sie den Verlauf der Wohnungsdurchsuchung. Achten Sie insbesondere darauf, ob Sie über Ihre Rechte aufgeklärt wurden. Ein Unterlassen dieser Belehrung kann bereits einen Verfahrensfehler darstellen.
  6. Widersspruch gegen Sicherstellung erklären. Während der eigentlichen Durchsuchung können Sie die Mitnahme von Gegenständen nicht verhindern. Doch durch Ihr Widerspruchsrecht eröffnen Sie Ihrem Anwalt die Option, die Beschlagnahme im Nachhinein anzufechten
  7. Durchuchungsprotokoll und Durchsuchungsbefehl aushändigen lassen. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Widerspruch im Formular festgehalten wird. Außerdem sind Sie nicht verpflichtet, das Durchsuchungsprotokoll zu unterzeichnen. Eine Unterschrift bringt Ihnen keinen Vorteil, daher empfehlen wir, das Dokument nicht zu signieren.