Im zivilrechtlichen Bereich des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Sie insbesondere beim Autokauf, sei es bei Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen. Dabei geht es regelmäßig um Garantie, Gewährleistung und die Prüfung standardisierter Kaufverträge.
Eine rechtliche Überprüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Je nach Sachlage kommen folgende Ansprüche in Betracht:
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten bei der Regulierung von Verkehrsunfällen. Wir übernehmen die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen und klären die Haftungsfrage.
Hierzu zählen insbesondere:
Im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir Personen, denen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird oder gegen die bereits ermittelt wird. Unsere Tätigkeit umfasst nicht nur die Abwehr des Tatvorwurfs, sondern auch die Vertretung im Hinblick auf Strafmaß, Nebenfolgen und die Durchsetzung Ihrer Rechte im gesamten Strafverfahren.
Schnell kann im Straßenverkehr aus einem Fehlverhalten eine Straftat werden. Beispiele sind:
Die Folgen können weit über ein Fahrverbot hinausgehen und bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen wir Ihnen zur Seite.
Bei Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsvergehen prüfen wir insbesondere:
Fehlerhafte Messungen oder Verfahrensmängel können zur Einstellung des Verfahrens oder zur Rücknahme des Bußgeldbescheids führen.
Jetzt Beratung im Verkehrsrecht sichern – wir prüfen Ihren Fall schnell und kompetent.